So schildert SSI, dass die angeschuldigte Person C._____ "von der Matte geschleudert" habe und letzterer sodann "auf dem Boden [aufschlug]" und dass C._____ im Rahmen seiner Befragung im Anschluss an diesen Vorfall Atembeschwerden und noch zwei weitere Tage Schmerzen verspürt habe. Anlässlich der Hauptverhandlung erkannte die angeschuldigte Person, dass C._____ beim Wegziehen von der Matte "ein bisschen geflogen sei."