87. In casu bestritten sind die Fragen, ob die angeschuldigte Person C._____ eine Ohrfeige verpassen wollte, bevor er ihn von der Matte zog und ob er ihn ausserhalb der Trainingshalle an die Wand drückte (oder gar stiess). Zudem ungeklärt ist die Frage, in welcher Intensität die geschilderten Sachverhaltselemente letztlich abliefen. So schildert SSI, dass die angeschuldigte Person C._____ "von der Matte geschleudert" habe und letzterer sodann "auf dem Boden [aufschlug]" und dass C._____ im Rahmen seiner Befragung im Anschluss an diesen Vorfall Atembeschwerden und noch zwei weitere Tage Schmerzen verspürt habe.