84. Für eine allfällige Verletzung von weiteren Tatbeständen liegen weder Hinweise vor noch wurde dies von SSI vorgebracht. Entsprechend sind im Folgenden die vorgeworfenen Vorfälle unter dem Tatbestand von Art. 2.1.3 Ethik-Statut zu prüfen: 14 1. Vorfall vom 21. Juni 2023