80. Zusammenfassend kann in Bezug auf den persönlichen Geltungsbereich des Ethik-Statuts damit festgehalten werden, dass dieser insbesondere aufgrund der Trainertätigkeit der angeschuldigten Person sowie ihrer Hauptverantwortung der Geräteriege und der Tätigkeit als "JS-Experte" im Geräteturnen gegeben ist. Schliesslich ist basierend auf den Ausführungen der angeschuldigten Person anlässlich der mündlichen Verhandlung davon auszugehen, dass sie bereits seit mehreren Jahren, spätestens jedoch seit Dezember 2022 Kenntnis vom Ethik-Statut hatte und bereits in den Jahren 2022 und 2023 mittels Unterschrift die Kennt-