Wie unter Rz. 68 ff. ausgeführt, ist seit dem 1. Juli 2024 das Schweizer Sportgericht für Verfahren zuständig, für welche bis zum 30. Juni 2024 die DK zuständig gewesen ist. In casu steht die Beurteilung von Vorfällen aus dem Jahr 2023 (somit nach Inkrafttreten des Ethik-Statuts) nicht in Frage, weshalb der zeitliche Geltungsbereich des Ethik-Statuts in vorliegendem Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht gegeben ist.