65. Die angeschuldigte Person instruiere darüber hinaus jeweils die neuen Kinder, wie sie das Tau zu klettern hätten und worauf sie achten müssten. Die Kinder müssten nur so weit klettern, wie sie mögen und es gebe keine Konsequenzen, wenn sie nicht bis ganz oben klettern würden. Eine dicke Matte unter dem Tau habe sie auch in anderen Trainingshallen noch nie gesehen, auch nicht beim Kunstturnen. 4. Sanktion 66. Die angeschuldigte Person rechne mit einer Verwarnung und erachte eine solche auch als gerechtfertigt, da sie beim Vorfall vom 21. Juni 2023 eine rote Linie überschritten habe.