64. Mit Bezug auf die von SSI als "nicht unproblematisch" eingestufte Strafübung Tauklettern verstehe die angeschuldigte Person die Problematik nicht. Sie habe am Tau noch nie einen Unfall gehabt. Das Einzige, was passieren könne, seien Blasen an den Händen, wenn sich die Kinder abschleifen lassen würden (was alle drei Jahre einmal geschehe). Eine dicke Matte unter dem Tau vermittle eine falsche Sicherheit, wodurch sich die Kinder abwärts weniger halten würden. Ein unkontrollierter Fall sei dann viel schlimmer. Tauklettern sei eine Grundvoraussetzung zum Reck- und Barrenturnen.