Im Fall von mangelnder Aufmerksamkeit mit Kindern oder wenn Anweisungen nicht befolgt würden, hätten sie (Leiter:innen) mit den Eltern nun andere Abmachungen getroffen. Sofern die Leiter:innen nicht zufrieden seien, gebe es eine Strafe, die darin bestehe, dass die Kinder im Geräteraum eine Auszeit bis zum nächsten Gerätewechseln nehmen müssten; solche Strafen müssten inzwischen aber ganz selten ausgesprochen werden. 3. Strafübungen