62. Die angeschuldigte Person habe "Nackenklatscher" als aufforderndes Mittel zur Stärkung des Fokus einer lebendigen Kindertrainingsgruppe eingesetzt, wenn die Kinder auf seine Anweisungen jeweils nicht reagiert hätten. Dann habe es manchmal kleine Berührungen am Hinterkopf oder an der Schulter gegeben. Solche "Nackenklatscher" habe die angeschuldigte Person nicht zur Strafe eingesetzt, sondern um die Aufmerksamkeit zu holen, wenn es akustisch nicht funktioniert habe.