61. Die angeschuldigte Person gestand sowohl bei seiner Befragung durch die SSI nach Massgabe des Untersuchungsberichts als auch während der Hauptverhandlung ein, dass er beim Vorfall vom 21. Juni 2024 zu hart gewesen sei. Darüber hinaus habe er gelernt, dass er zu einem früheren Zeitpunkt Gespräche mit den Eltern hätte führen und klare Regeln hätte aufstellen müssen. Das sei etwas, was er seit dem Vorfall so mache. 2. "Nackenklatscher"