57. Als leicht straferhöhend sei hingegen zu berücksichtigen, dass sich die angeschuldigte Person selbst ebenfalls als Opfer ansehe und die Schuld zumindest teilweise den Kindern aufgrund ihres Verhaltens zuschiebe, was auf eine fehlende Einsicht hindeute. B. Die Position der angeschuldigten Person 58. Die Vorbringen der angeschuldigten Person anlässlich der Hauptverhandlung (teilweise auf Nachfrage hin) lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen: 1. Vorfall vom 21. Juni 2023