9 Ethikkommission des STV wie auch im Untersuchungsverfahren von SSI kooperativ gezeigt habe und geständig gewesen sei, und (iv) dass die angeschuldigte Person mit den Eltern von C._____ Kontakt aufgenommen und ein Gespräch organisiert habe, um eine Wiedereingliederung von C._____ in die Trainingsgruppe zu ermöglichen, was letztlich auch erfolgreich gewesen sei. 56. Im Zusammenhang mit den "Nackenklatschern" wirke sich strafmildernd aus, dass die angeschuldigte Person diese Handlung unterliess, als sie darauf angesprochen worden sei.