55. Strafmildernd für die angeschuldigte Person wirke sich in erster Linie aus, (i) dass es sich gemäss Kenntnisstand von SSI beim Vorfall vom 21. Juni 2023 um einen Einzelfall gehandelt habe, (ii) dass die Handlungen der angeschuldigten Person im Kontext des vorangehenden Fehlverhaltes von C._____ zu sehen seien (zweifaches Urinieren an nicht dafür vorgesehenen Stellen), (iii) dass sich die angeschuldigte Person sowohl im Verfahren vor der