52. Als "nicht unproblematisch" stufte SSI in ihrem Untersuchungsbericht die Strafübung Tauklettern ein, zumal die angeschuldigte Person jeweils keine Matte zur Sicherung benutzt habe. Sie werde deshalb angehalten, für eine angemessene Sicherheit zu sorgen und auch die Verhältnismässigkeit zu achten. Anlässlich der Hauptverhandlung präzisierte SSI, dass hierfür eine ständige Aufsichtsperson erforderlich sei, welche auch die entsprechenden Instruktionen geben könne - SSI sei jedoch "zu der gleichen Meinung gekommen" wie der Trainer, "dass nicht unbedingt Matten darunter sein müssen für solche Übungen".