50. Auch bei diesen Handlungen seien keine Rechtfertigungs- und Schuldausschliessungsgründe ersichtlich. SSI erkennt zwar an, dass in heiklen Trainingssituationen die Aufmerksamkeit von abgelenkten Kindern wiederhergestellt werden müsse. Dies könne aber auch ohne berührende Handlungen erfolgen. 3. Strafübungen 51. SSI hat sich im Rahmen ihrer Untersuchung mit möglichen Verletzungen des Ethik-Statuts im Zusammenhang mit den Strafübungen Liegenstützen und Tauklettern befasst.