47. Die beschriebenen Handlungen im Zusammenhang mit diesem Vorfall würden eine Verletzung von Art. 2.1.3 Ethik-Statut (Verletzung der physischen Integrität) darstellen. Die angeschuldigte Person habe durch ihre in Frage stehenden Handlungen unbestrittenermassen bewusst auf den Körper von C._____ und auf seine Gesundheit eingewirkt und damit zudem leichte Verletzungen verursacht, die C._____ auch noch zwei Tage nach dem Vorfall beklagt habe. Diese Handlungen seien vergleichbar mit dem strafrechtlichen Tatbestand der Tätlich- keit5. 5 Gemäss Art. 126 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937, SR 311.0 (StGB).