41. SSI verwies auf den Untersuchungsbericht vom 2. Mai 2024 und hatte zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Ergänzungen oder Anträge. Im Rahmen des Schlussvortrags beantragte SSI zudem erneut, es seien die Kosten des Verfahrens A._____ aufzuerlegen und SSI eine Entschädigung ihrer Parteikosten im Verfahren zuzusprechen. Für das vorliegende Verfahren seien Kosten in Höhe von CHF 2'500.00 entstanden. Aufgrund dessen beantragte SSI eine pauschale Parteientschädigung von CHF 750.00. SSI sei es bewusst, dass es ein ehrenamtliches Amt sei und dass A._____ "quasi nichts dabei verdiene". Zudem stellte SSI folgende Rechtsbegehren: