37. Am 8. Oktober 2024 - nach Rücksprache mit den Parteien - wurden diese zur Hauptverhandlung am 16. Oktober 2024 um 13.30 Uhr in Form einer Videokonferenz eingeladen. Ausserdem wurden die Parteien mit gleichem Schreiben vom 8. Oktober 2024 unter anderem über den Ablauf der Verhandlung sowie über die Folgen eines unentschuldigten Fernbleibens und über die Aufzeichnung der Verhandlung informiert.