6 Verhandlung stattfinden werde und dass das Urteil nach Massgabe des VerfRegl4 unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auf der Website des Schweizer Sportgerichts publiziert werde. 34. Gleichentags, am 13. September 2024, unterzeichnete die angeschuldigte Person die Verfahrensverfügung elektronisch. 35. SSI unterzeichnete die Verfahrensverfügung am 17. September 2024 elektronisch. 36. Die Frist zur Stellung von Ergänzungsbegehren von 10 Arbeitstagen ist am 27. September 2024 unbenutzt abgelaufen.