33. Am 13. September 2024 erliess der Direktor im Namen des Gerichts eine Verfahrensverfügung unter anderem in Bezug auf die Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts, wobei die Parteien gebeten wurden, die Verfügung bis zum 25. September 2024 zu unterzeichnen. Mit gleicher Verfügung wurden die Parteien darauf hingewiesen, dass das Gericht die Untersuchung als vollständig erachte und ihnen eine Frist von 10 Arbeitstagen (bis zum 27. September 2024) zur Stellung von kurz begründeten Ergänzungsbegehren gesetzt werde. Schliesslich wurden die Parteien darüber informiert, dass eine mündliche