30. Am 5. August 2024 bestätigte das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts den Erhalt der Stellungnahmen bzw. des Schreibens von SSI vom 25. Juli 2024, wobei es darauf hinwies, dass die angeschuldigte Person innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme eingereicht und der STV auf die Teilnahme am Verfahren verzichtet habe. Mit gleichem Schreiben vom 5. August 2024 informierte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Parteien ausserdem darüber, dass der vorsitzende Richter und Referent die Leitung des Verfahrens übernehme.