Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei zugunsten von Swiss Sport Integrity durch A._____ zu begleichender Ersatz der Parteikosten in der Höhe von mindestens CHF 750.00 zu sprechen. Eventualiter: Es seien keine Parteikosten zu Lasten der Stiftung Swiss Sport Integrity zu sprechen. 9. Die Stiftung Swiss Sport Integrity sei anzuweisen, die Öffentlichkeit über den Entscheid der Disziplinarkammer zu informieren. 10. Swiss Olympic sei mit dem begründeten Entscheid der Disziplinarkammer zu bedienen.