Die Eltern von C._____ informierte SSI unter anderem darüber, dass ihr Sohn in der eröffneten Untersuchung als "Opfer resp. sie als seine gesetzlichen Vertreter" im Zusammenhang mit möglichen Ethikverstössen im Sinne von Art. 2 des Ethikstatuts, mutmasslich begangen durch die angeschuldigte Person, gelten würde(n). 15. Mit E-Mail vom 14. August 2023 informierte B._____ SSI darüber, dass die Mutter eines der Kinder, das beim in Frage stehenden Vorfall anwesend gewesen sei, sich dazu bereit erklärt habe, SSI gegenüber Auskunft zu geben.