14. Am 14. August 2023 informierte SSI die Verfahrensbeteiligten, Swiss Olympic und die betroffenen Sportorganisationen (Turnverein X._____ und STV) über die Eröffnung der Untersuchung. Dabei informierte SSI den Trainer unter anderem darüber, dass er in der eröffneten Untersuchung als angeschuldigte Person im Zusammenhang mit möglichen Ethikverstössen im Sinne von Art. 2 des Ethik-Statuts gelten würde. Die Eltern von C._____ informierte SSI unter anderem darüber, dass ihr Sohn in der eröffneten Untersuchung als "Opfer resp.