{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-11-15", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-3_2024-11-15.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-3---Entscheid-vom-15-11-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "f0e48376cdc55aba7b10a8568386ce5c"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 15.11.2024 SSG 2024/E/3"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 15.11.2024 SSG 2024/E/3"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 15.11.2024 SSG 2024/E/3"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:05", "Checksum": "c308c4c8723f8321e06f9c487a4a7775", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 15.11.2024 SSG 2024/E/3\n\n16. Am 4. September 2023 führte SSI mit C._____ im Beisein seiner Eltern ein Gespräch, in welchem es unter anderem um den Vorfall vom 21. Juni 2023 sowie die \"Nackenklatscher\" und\nStrafübungen in Trainingseinheiten des Trainers wie \"100 Liegestützen\" oder \"Tauhochklettern\" ging.\n\n17. Im Anschluss an das Gespräch mit C._____ befragte SSI gleichentags, am 4. September 2023,\nauch die Eltern von C._____. F._____ erklärte dabei unter anderem, dass seine beiden Söhne\nmomentan mit den Mädchen trainieren würden. Im Zusammenhang mit dem Vorfall vom\n21. Juni 2023 führte F._____ ausserdem aus, dass einige Kinder ihm am Abend, als er seinen\nSohn abgeholt habe, geschildert hätten, was geschehen sei. Sein Sohn habe ihm lediglich\nweinend die Angelegenheit mit dem Urinieren erzählt. Er habe daraufhin mit dem Trainer\nsprechen wollen, doch dieser habe geantwortet, dass er keine Zeit habe und er in eine andere Halle müsse.\n\n18. Mit E-Mail vom 5. September 2023 meldete sich B._____ bei SSI und wies darauf hin, dass\nE._____ die anderen Eltern über den Vorfall vom 21. Juni 2023 informiert und anschliessend\neine WhatsApp-Umfrage zur weiteren Durchführung der Trainings mit der angeschuldigten\nPerson durchgeführt habe.\n\n19. Am 11., 13. und 14. September 2023 führte SSI mit weiteren Müttern (teilweise auch mit\nden Kindern der befragten Mütter) und Eltern Gespräche, in welchen es insbesondere um\nden Vorfall vom 21. Juni 2023 ging.\n\n20. Mit E-Mail vom 1. Oktober 2023 meldete sich B._____ bei SSI, um sich über den Stand der\nUntersuchung zu informieren. Dabei erklärte B._____ unter anderem, dass für ihre beiden\nSöhne die Situation zunehmend schwierig auszuhalten sei. Sie würden schon seit sechs Wochen mit den Mädchen turnen, was anfangs für sie in Ordnung gewesen sei, \"[j]etzt mit der\nZeit finden sie das aber nicht mehr so gut\". Ausserdem informierte B._____ SSI darüber, dass\ndie angeschuldigte Person ein Tag zuvor auf sie zugekommen sei und \"meinte, die\n\n4\nTrainingssituation sei nicht gut und ob wir uns mal besprechen könnten, um eine andere\nLösung zu finden\".\n\n21. Am 23. Oktober 2023 befragte SSI den Trainer als angeschuldigte Person.\n\n22. Mit E-Mail vom 30. Oktober ersuchte die angeschuldigte Person um Akteneinsicht, welche\nihr - unter Vorbehalt einer teilweisen Anonymisierung - mit Schreiben vom 6. November\n2023 gewährt wurde.\n\n23. Am 21. März 2024 fand ein Telefonat zwischen SSI und B._____ statt, in welchem sich SSI\nunter anderem nach der aktuellen Trainingssituation erkundigte. Gemäss Angaben von SSI\nerklärte B._____ unter anderem, dass ihr Sohn wieder in der Trainingsgruppe der angeschuldigten Person trainieren würde und nach ihrer Ansicht die verantwortlichen Personen im\nVerein seit dem Vorfall sensibler geworden seien.\n\nB. Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports\n\n24. Am 1. Juli 2024 ging bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (\"DK\") ein Untersuchungsbericht von SSI in Sachen SSI und A._____ betreffend Ethikverstösse vom 2. Mai 2024\nmit folgenden Rechtsbegehren ein:\n\n\"1. Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports in Feststellung ihrer Zuständigkeit ein Verfahren gegen A._____ zu eröffnen.\n2. Das in Übereinstimmung mit Ziff. 1 eröffnete Verfahren sei in deutscher Sprache zu führen.\n3. Es seien durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports durch A._____ begangene\nVerstösse gegen Art. 2.1.3 Ethik-Statut des Schweizer Sports von Swiss Olympic festzustellen.\n4. A._____ sei im Sinne von Ziff. 6.1 Abs. 1 lit. a Ethik-Statut schriftlich zu verwarnen.\n5. Es sei gegenüber A._____ im Sinne von Ziff. 6.1 Abs. 1 lit. e Ethik-Statut eine Geldbusse\nin Höhe von CHF 250.00 auszusprechen.\n6. Ein Teil der Kosten des Untersuchungsverfahrens vor Swiss Sport Integrity seien in Höhe\nvon CHF 750.00 A._____ aufzuerlegen.\n7. Die Verfahrenskosten vor der Disziplinarkammer seien A._____ aufzuerlegen.\nEventualiter: Der Stiftung Swiss Sport Integrity seien keine Verfahrenskosten aufzuerlegen.\n8. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung\nsei zugunsten von Swiss Sport Integrity durch A._____ zu begleichender Ersatz der Parteikosten in der Höhe von mindestens CHF 750.00 zu sprechen.\nEventualiter: Es seien keine Parteikosten zu Lasten der Stiftung Swiss Sport Integrity zu\nsprechen.\n9. Die Stiftung Swiss Sport Integrity sei anzuweisen, die Öffentlichkeit über den Entscheid\nder Disziplinarkammer zu informieren.\n10. Swiss Olympic sei mit dem begründeten Entscheid der Disziplinarkammer zu bedienen.\n11. Das Bundesamt für Sport sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports in Anwendung von Art. 72g Abs. 1 lit. b Ziff. 2 SpoFöV mit deren Entscheid und der schriftlichen Entscheidbegründung zu bedienen.\"\n25. Gleichentags, am 1. Juli 2024, wurde der Untersuchungsbericht an das Sekretariat des\nSchweizer Sportgerichts geschickt.\n\n5\nIII. Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht\n26. Die DK hat ihre Tätigkeit gemäss einem Beschluss vom 24. November 2023 des Sportparlaments von Swiss Olympic am 30. Juni 2024 eingestellt. Gemäss diesem Beschluss gehen\nsämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Schweizer Sportgericht über.\n\n"}