a. Die Rüge des Beschwerdeführers, wonach seine gesundheitliche Situation und die Gründe, welche dazu führten, im Verfahren nicht angemessen berücksichtigt wurden, ist nachvollziehbar zu prüfen. Dabei sind die vom Beschwerdeführer eingereichten medizinischen Atteste sowie die Stellungnahmen von seitens SSI beigezogenen neutralen Fachpersonen zu berücksichtigen.