101. Im Rahmen der neuen Verfügung ist SSI verpflichtet, den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör zu wahren. Insbesondere hat SSI nach Ablauf der gesetzten Fristen zur Stellungnahme und unter Einbezug der Parteivorbringen die in den bisherigen Eingaben des Beschwerdeführers sowie in der Hauptverhandlung aufgeworfenen Rügen nachvollziehbar zu prüfen und in einer den rechtlichen Anforderungen genügenden Begründung zu behandeln. Dabei sind die folgenden Themenkomplexe zu würdigen: