99. Zusammengefasst stellt das Schweizer Sportgericht fest, dass der Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt wurde. Sowohl das Fehlen einer nachvollziehbaren Würdigung der medizinischen Unterlagen als auch das Unterlassen naheliegender Abklärungen zu den russischsprachigen Äusserungen stellen eigenständige Gehörsverletzungen dar. Diese führen zur formellen Rechtswidrigkeit der Einstellungsverfügung und rechtfertigen ihre teilweise Aufhebung und Rückweisung zur Ergänzung des Verfahrens in diesen Punkten.