Dies umfasst insbesondere: (a) Äusserungen und Mobbing sowie Handlungen, mit denen eine andere Person ausgegrenzt, eingeschränkt, verängstigt oder in ihrer Würde verletzt wird; (b) das Stalking, d.h. das Nachstellen gegen deren Willen; (c) die Verletzung der Ehre einer anderen Person durch herabwürdigende, schikanierende, verhöhnende oder verleumderische Äusserungen oder Handlungen; (d) ungeeignete Trainingsmethoden oder ungerechtfertigte Anforderungen an die körperlichen Voraussetzungen; und (e) systematische Verweigerung von Aufmerksamkeit oder Unterstützung von anvertrauten minderjährigen Personen.