95. Unter den Tatbestand der Verletzung der psychischen Integrität nach Art. 2.1.2 Ethik-Statut 2022 fallen Belästigungen durch Worte, Handlungen oder Verhaltensweisen, mit denen eine andere Person emotional verletzt, bedroht, eingeschüchtert oder unter ungerechtfertigten Druck gesetzt wird. Dies umfasst insbesondere: (a) Äusserungen und Mobbing sowie Handlungen, mit denen eine andere Person ausgegrenzt, eingeschränkt, verängstigt oder in ihrer Würde verletzt wird;