93. Der Beschwerdeführer kritisiert die Art und Weise der Untersuchung durch SSI u.a. im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Verletzung der psychischen Integrität. Die Untersuchung habe aus seiner Sicht zentrale Aspekte des Sachverhalts unzureichend berücksichtigt. Damit macht der Beschwerdeführer sinngemäss die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend.