1. Vorwurf der Diskriminierung und Ungleichbehandlung 88. Im Verfahren wurde mehrfach geltend gemacht, der Beschwerdeführer sei von der Betroffenen Person gegenüber anderen Athletinnen und Athleten der X._____ benachteiligt worden. Insbesondere sei seine Einteilung in die "Trainingsgruppe Elite 2" sachlich nicht gerechtfertigt gewesen. Entsprechend habe die Betroffene Person gegen Art. 2.1.1 Ethik- Statut 2022 verstossen.