12 85. Das Schweizer Sportgericht erachtet die Beschwerde somit als formell zulässig. Auf sie ist einzutreten. VIII. ANWENDBARES RECHT 86. Anwendbar zur Beurteilung des Sachverhalts ist das Ethik-Statut des Schweizer Sports, in der Fassung gültig ab 1. Januar 2022 (nachfolgend "Ethik-Statut 2022"). IX. MATERIELLES 87. Zu beurteilen sind durch das Schweizer Sportgericht nach den obigen Ausführungen somit (1) der Vorwurf der Diskriminierung und Ungleichbehandlung und (2) der Vorwurf der Verletzung der psychischen Integrität.