VII. ZULÄSSIGKEIT 79. Nach Art. 14 Abs. 2 Verfahrensreglement der Stiftung Swiss Sport Integrity betreffend Ethikverstösse und Missstände vom 1. Januar 2022 (nachfolgend "VR-SSI") kann ein Entscheid von SSI innert 14 Tagen ab Zustellung angefochten werden. Die angefochtene Einstellungsverfügung wurde dem Beschwerdeführer am 20. Februar 2023 zugestellt. Der Beschwerdeführer übergab seine Beschwerde am 4. März 2023 der Schweizerischen Post. Somit erfolgte die Anfechtung der Einstellungsverfügung innert der Frist von 14 Tagen, weshalb das Schweizer Sportgericht die Beschwerde als fristgerecht eingegangen erachtet.