56. Solche Äusserungen seien teils in russischer Sprache erfolgt, wodurch eine unabhängige Wahrnehmung durch andere Trainer oder Dritte erschwert worden sei. Der Beschwerdeführer verweist auf eine Zeugenaussage eines russischen Trainers, der die negative verbale Kommunikation im Training wahrgenommen habe. Das Verhalten der Betroffenen Person habe schliesslich dazu geführt, dass der Beschwerdeführer sich zunehmend vom Schwimmsport distanziert habe und nach Beendigung des Trainings unter anhaltenden psychischen Belastungen – insbesondere depressiven Symptomen – gelitten habe. Ärztliche Atteste seien hierzu eingereicht worden.