49. Das Gericht hat bei der Beurteilung der Anträge sämtliche von den Parteien eingereichten Argumente, Tatsachenbehauptungen und Beweismittel umfassend gewürdigt und berücksichtigt – auch jene, die in diesem Urteil weder im Rahmen der vorliegenden Zusammenfassung noch in der nachfolgenden rechtlichen Würdigung ausdrücklich erwähnt werden. A. Die Position des Beschwerdeführers 50. Die Vorbringen des Beschwerdeführers gemäss seinen schriftlichen Eingaben und seinen mündlichen Aussagen an der Hauptverhandlung lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen: