46. Mit Verfügung vom 14. März 2025 bestätigte der Direktor des Schweizer Sportgerichts den Eingang der Stellungnahme von SSI vom 5. März 2025. Gleichzeitig wurde dem Antrag des vorsitzenden Richters auf Fristverlängerung gemäss Art. 19 Abs. 3 des Reglements betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht vom 1. Juli 2024 (nachfolgend "VerfRegl") stattgegeben. Die Frist wurde bis zum 14. April 2025 verlängert. 47. Mit Verfügung vom 9. April 2024 wurde dem Antrag des vorsitzenden Richters auf Fristverlängerung gemäss Art. 19 Abs. 3 VerfRegl erneut stattgegeben. Die Frist wurde bis zum 14. Mai 2025 verlängert.