43. Mit E-Mail vom 18. Februar 2025 übermittelte SSI ergänzende Unterlagen, deren Eingang der Direktor des Schweizer Sportgerichts am 19. Februar 2025 bestätigte. Nach Prüfung der Unterlagen stellte das Gericht jedoch fest, dass weiterhin insbesondere Protokolle von Befragungen fehlten. SSI wurde darauf erneut eine Frist von drei Arbeitstagen zur vollständigen Einreichung der fehlenden Verfahrensakten angesetzt.