42. Im Rahmen der Hauptverhandlung vom 12. Februar 2025 stellte das Gericht fest, dass die Verfahrensakten unvollständig waren. Es setzte daraufhin SSI mit Verfahrensverfügung vom selben Tag eine Nachfrist bis zum 19. Februar 2025 zur vollständigen Einreichung sämtlicher Verfahrensakten.