38. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2024 bestätigte der Direktor des Schweizer Sportgerichts den Eingang der beiden Stellungnahmen und informierte die Parteien darüber, dass die Betroffene Person auf die Beantragung der Parteistellung verzichtet habe und somit am Verfahren nicht teilnehme. Ferner wurde den Parteien mitgeteilt, dass der vorsitzende Richter und Referent die Verfahrensleitung übernimmt.