6 36. Der Beschwerdeführer reichte seine Stellungnahme am 4. Dezember 2024 fristgerecht ein, stellte darin jedoch keine ausdrücklichen Anträge und äusserte sich auch nicht zum Verzicht auf eine mündliche Verhandlung. 37. Am 5. Dezember 2024 reichte SSI ihre Stellungnahme zur Beschwerde vom 2. März 2023 ein. Darin erklärte SSI ausdrücklich den Verzicht auf eine mündliche Verhandlung und stellte folgende Anträge: "1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei; 2. Allfällige Kosten seien dem Beschwerdeführer aufzuerlegen."