In demselben Schreiben wurden den Parteien die zuständige Kammer, die Zusammensetzung des Gerichts sowie die Verfahrenssprache mitgeteilt. Zudem erhielten die Parteien Hinweise zu den Kommunikationsmitteln mit dem Schweizer Sportgericht, zur Möglichkeit eines Beistands sowie zum Verfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege.