31. Mit Verfügung vom 31. März 2023 nahm die DK den Eingang der Einsprache formell zur Kenntnis, eröffnete das Verfahren und forderte den Einsprecher (heute: Beschwerdeführer) auf, die von ihm konkret gestellten Rechtsbegehren sowie das Geburtsdatum von A._____ mitzuteilen. Gleichzeitig wurde SSI eine Frist zur Übermittlung sämtliche bei ihr liegenden Verfahrensakten, zur Einreichung einer Stellungnahme sowie zur Formulierung allfälliger Anträge angesetzt. Ein Spruchkörper wurde von der DK zu diesem Zeitpunkt nicht bestellt.