28. Zudem seien abwertende Aussagen der Betroffenen Person gegenüber dem Beschwerdeführer dokumentiert ("Du gehörst nicht hierher", "Du bist kein Schwimmer") – teils in russischer Sprache, was eine unabhängige Beurteilung durch andere Trainer/innen oder Zeugen erschwert habe. Zeugenaussagen, u. a. von einem Trainer aus Russland, der 5 zeitweise anwesend war, oder von einem russischsprechenden Athleten in der gleichen Trainingsgruppe des Beschwerdeführers könnten dies bestätigen.