23. Mit Einsprache vom 2. März 2023, die am 4. März 2023 der Schweizerischen Post übergeben wurde, focht der Beschwerdeführer die Einstellungsverfügung an. Sinngemäss beantragte der Beschwerdeführer deren Aufhebung. Zur Begründung führte der Beschwerdeführer Folgendes aus: 24. Die Beschwerde richtet sich gegen eine angeblich unangemessene Behandlung durch die Betroffene Person, namentlich in Form von Mobbing, abwertenden Äusserungen sowie der nach Ansicht des Beschwerdeführers unbegründeten Rückstufung in die "Trainingsgruppe Elite 2".