21. Mit der Einstellungsverfügung hat SSI das Verfahren gegen die Betroffene Person ohne Kostenfolge eingestellt, da die Untersuchung weder eine Ungleichbehandlung noch eine Verletzung der psychischen Integrität des Beschwerdeführers durch die Betroffene Person zu Tage gebracht habe. 22. Die Einstellungsverfügung wurde von der SSI am 18. Februar 2023 der Schweizerischen Post übergegeben und dem Beschwerdeführer am 20. Februar 2023 zugestellt. 3. Einsprache gegen die Einstellungsverfügung