17. Mehrere Auskunftspersonen betonten weiter, keine Unterschiede in der Behandlung des Beschwerdeführers im Vergleich zu anderen Athletinnen und Athleten wahrgenommen zu haben. Die Trainings fanden zudem in gut einsehbaren Rahmenbedingungen statt; dennoch wurden keine beobachtbaren oder bezeugten Übergriffe seitens der Betroffenen Person festgestellt.