11. Die Entscheidung, den Beschwerdeführer weiterhin der "Leistungsgruppe Elite 2" zuzuordnen und ihn nicht in die "Juniorengruppe" zu befördern, wurde vom Trainerteam gemeinsam getroffen. Ziel war es, ihm innerhalb der bestehenden Gruppe weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Die Zuteilung erscheint unter Berücksichtigung der genannten Umstände sachlich begründet und nachvollziehbar; Anhaltspunkte für eine unsachliche oder diskriminierende Behandlung seitens der Betroffenen Person bestehen nicht.