a. Er habe im Juni 2022 den Beschwerdeführer aus nicht objektiven bzw. sachfremden Gründen nicht in eine höhere Trainingsgruppe aufgenommen, obwohl der Beschwerdeführer aufgrund seiner Qualitäten in der Juniorengruppe sein müsste (Diskriminierung und Ungleichbehandlung). b. Der Beschwerdeführer sei von der Betroffenen Person einem ausgeprägten Mobbing ausgesetzt gewesen, dies teilweise isoliert und teilweise vor dem ganzen Team,