entscheidet das Schweizer Sportgericht: 1. A.________ wird vom Vorwurf, gegen Art. 2.1.5 des Ethik-Statuts vom 1. Januar 2022 verstossen zu haben, freigesprochen. 2. Die Verfahrenskosten werden auf CHF 1'500.00 festgesetzt und SSI auferlegt. 3. Es wird kein Parteikostenersatz zugesprochen. 4. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Bern, Schweiz Datum: 4. April 2025 SCHWEIZER SPORTGERICHT Arthur Brunner Vorsitzender Richter